Pressemitteilung
Bürgerbefragung zur Umfahrung
Transparenzgrundsatz verletzt
Transparenzgrundsatz verletzt - ÖDP Weilheim beanstandet Falschinformationen bei Bürgerbefragung zur Umfahrung
Auf der Homepage des Bundesanzeiger Verlags findet man zum Stichwort „Transparenzgrundsatz“ folgende Aussage: Auf nationaler und europäischer Rechtsebene verlangt der Begriff Transparenz in den Bedeutungsbereichen Demokratie, Rechtsstaat und Wettbewerb die Herstellung von Offenheit, Publizität und Verständlichkeit staatlichen Handelns oder wirtschaftlicher Prozesse.
Im Kontext der aktuellen Befragung zur Umfahrung Weilheims ist dieser Grundsatz wiederholt verletzt worden. Das Faltblatt des Staatlichen Bauamts enthält schwerwiegende Fehler – z. B. ist auf der enthaltenen Landkarte Wohnbebauung, die vom Lärm einer Umfahrung betroffen wäre, nicht eingezeichnet. Eine B2-Tunnelvariante in Deckelbauweise wurde zwar vom Staatlichen Bauamt geprüft, das Ergebnis aber nie veröffentlicht. Wichtige Informationen werden somit nicht oder auf einem veralteten Stand, wie im Falle der Bürgerbefragung, publiziert. Die Stadt fordert den Bürger zudem explizit auf, die unvollständigen und veralteten Informationen des Staatlichen Bauamts bei der Meinungsbildung zu berücksichtigen. Dieses Informationsgebaren scheint durchaus dazu geeignet, manipulativ auf die Meinungsbildung des Bürgers zu wirken.
Die ÖDP-Ortsgruppe Weilheim fordert, dass die Bürger alle relevanten Informationen erhalten, die zur Verfügung stehen, und die sie zur Meinungsbildung benötigen. Sie müssen eine Wahl zwischen allen realistisch denkbaren Varianten haben.